Der Inhalt einer Energieberatung ist nicht gesetzlich festgelegt. Sie können mit einem Gebäudeenergieberater die zu erbringende Leistung frei verhandeln. Ziel sollte immer die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes sein.
Eine gute Beratung erfolgt in mehreren Schritten: Ein Gebäudeenergieberater nimmt vor Ort bei einer ausführlichen Besichtigung den Ist-Zustand des
Gebäudes auf. Sie sollten dabei Ihre eigenen Beobachtungen zu Schwachstellen am Gebäude sowie Ihre gewünschten Sanierungsmasnahmen mitteilen. Für die anschliesende
EDV-gestützte Berechnung benötigen Energieberater die Planunterlagen des Gebäudes, Verbrauchszahlen der vergangenen Jahre sowie, falls vorhanden, das letzte Protokoll des Schornsteinfegers.
Sobald der Energieberater alle Daten des Gebäudes erfasst hat, werden die unterschiedlichen Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen auf ihre Energieeffizienz hin verglichen. Die Ergebnisse der
Untersuchung werden in einem schriftlichen Bericht anschaulich dargestellt. Diesen Bericht erläutert Ihnen der Gebäudeenergieberater in einem gemeinsamen Gespräch und macht Ihnen einen Vorschlag für
den Sanierungsplan.