Gesetze kennen - richtig handeln

Baurecht, Normen und Versicherungen

Technisch korrekte Ausführung - Normen und Richtlinien

Die technisch korrekte Ausführung der Sanierungsmaßnahmen wird über zahlreiche DIN-Normen und Richtlinien geregelt.


Die Anwendung der Normen und Richtlinien ist im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht freiwillig. Bindend werden diese erst, wenn sie vertraglich vereinbart werden oder der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt.


So definiert beispielsweise die LBO, als Baupolizeirecht, in der „Liste der Technischen Baubestimmungen" technische Regeln, die obligatorisch einzuhalten sind. Von ihnen darf nur abgewichen werden, wenn den Anforderungen der LBO auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird.


Mit Ihren Planern und Handwerkern haben Sie im Werkvertrag die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vereinbart. Diese umfassen alle technischen Grundsätze und Regelwerke, die theoretisch richtig sind, von der Masse der Bauschaffenden mit Erfolg angewandt wurden und sich damit in der Praxis bewährt haben.


DIN-Normen entsprechen aus dieser Definition heraus nicht immer den anerkannten Regeln der Technik. Einige gehen über die Anforderungen hinaus, andere wurden von der Praxis überholt.