Gesetze kennen - richtig handeln
Baurecht, Normen und Versicherungen
Grundlagen für ein gutes Miteinander - das private Baurecht
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Ihnen und allen am Bau Beteiligten, von den beauftragten Firmen uber die Nachbarn bis hin zu den Mietern.
Ihre Beziehung zu den Architekten, Fachingenieuren und Handwerkern regeln Sie vertraglich, durch den Abschluss eines sogenannten Werkvertrages. Dieser definiert, wie auch in Schritt 8 erwähnt,
Regelungen zur Vergütung, Kündigung, Haftung, Abnahme und Gewährleistung. Bei einem Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer im Gegensatz zum Dienstvertrag den Arbeitserfolg, sprich ein mangelfreies
Gewerk oder Bauwerk. Vertragliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder die Vergabe- und Vertragsordnung fur Bauleistungen (VOB, Teil B).
Eine Sanierung ist meistens mit Lärm und Dreck verbunden, was an Ihren Nachbarn nicht spurlos vorüber gehen wird. Daher ist es empfehlenswert, diese frühzeitig über die Arbeiten zu informieren. Ist
es für einzelne Maßnahmen erforderlich, das Nachbargrundstück zu betreten oder dort ein Gerüst aufzustellen, ist dies dem Besitzer entsprechend dem Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW) vor Beginn der Benutzung anzuzeigen. Der Nachbar hat die Arbeiten in der Regel zu dulden. Den eventuell
entstandenen Schaden müssen Sie beheben.
Auch Ihre Mieter sollten Sie rechtzeitig informieren. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht vor, dass den Mietern drei Monate vor Beginn der
Maßnahmen der voraussichtliche Umfang, der Beginn und die voraussichtliche Dauer der Arbeiten sowie die zu erwartende Mieterhöhung in Textform, schriftlich angekündigt werden müssen. Der Mieter kann
aber in diesem Fall den Vertrag binnen Monatsfrist außerordentlich kündigen. Führen Sie bauliche Maßnahmen durch, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen oder nachhaltig Einsparungen
von Energie oder Wasser bewirken, so können Sie die jährliche Miete um bis zu elf Prozent der fur die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Holen Sie unbedingt vor dieser Ankündigung qualifizierten
juristischen Rat ein.
