Professionell planen und umsetzen
Architekten, Fachingenieure, Handwerker und Beöhrden
Welche Behörden entscheiden mit?
Beim Bauen und Sanieren sind öffentlich-rechtliche Vorschriften einzuhalten.
Je nach Umfang der Maßnahmen ist eine Baugenehmigung erforderlich oder muss ein Nachweis nach der Fertigstellung eingereicht werden. Zuständig für alle Fragen des Baurechts sind die
Unteren Baurechtsbehörden. Diese sind bei der Stadt, Gemeinde oder dem Landratsamt angesiedelt. Allgemeine Informationen erhalten Sie als
Hauseigentümer kostenfrei, Genehmigungen werden gegen Gebühren erteilt. Selbst bei Dämm-Maßnahmen der Fassade lohnt es sich, im Vorfeld nachzufragen, ob etwas zu
beachten ist, wie beispielsweise der Grenzabstand zum Nachbar.
Handelt es sich bei Ihrem Gebäude um ein Denkmal, ist in jedem Fall frühzeitig die Untere Denkmalschutzbehörde zu kontaktieren. In diesem Fall
werden alle Maßnahmen, die die Erscheinung des Gebäudes verändern, wie beispielsweise eine Solaranlage auf dem Dach, im Einzelfall geprüft. Die Belange des Denkmalschutzes haben in einigen
Fällen Vorrang gegenüber gesetzlichen Anforderungen.
Das Grundbuch wird in Nordrhein-Westfalen von den Grundbuchämtern geführt. Das Grundbuch gibt Auskunft uber die privatrechtlichen
Verhältnisse eines Grundstücks, zum Beispiel ob das Grundstück mit einem Leitungsrecht belastet ist oder Baulasten die Nutzung des Grundstückes einschränken.
Die Untere Wasserschutzbehörde bei den Landratsämtern teilt Ihnen mit, ob auf Ihrem Grundstück eine Bohrung für eine Erdwärmesonden- oder eine
Grundwasserwärmepumpe möglich ist. Sollen größere Bäume im Garten gefällt werden, ist im Vorfeld mit der Gemeinde zu klären, ob diese unter Baumschutz stehen.
