Gut informiert und umfassend beraten
Die qualifizierte Gebäudeenergieberatung
Quelle: Sanierungsleitfaden Baden-Württemberg
Bekommen Sie mit dem Energieausweis auch eine Energieberatung?
Der Energieausweis dokumentiert in erster Linie den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes. Er beinhaltet keine Energieberatung. Es werden zwar Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude ausgesprochen, diese sind jedoch nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz fur eine umfassende Energieberatung.
Der Energieausweis ist bei Verkauf, Verpachtung oder Neuvermietung eines Wohngebäudes gesetzlich vorgeschrieben. Der Eigentümer muss diesen auf seine Kosten erstellen lassen. Das fünfseitige
Dokument beschreibt die Energieeffizienz eines Gebäudes, ähnlich wie die Energieeffizienzklassen bei Kühlschränken und anderen Haushaltsgeräten. Der Ausweis darf nur von Fachleuten ausgestellt
werden, etwa Gebäudeenergieberatern, Architekten und Ingenieuren. Er ist zehn Jahre gültig.
Es gibt zwei verschiedene Formen eines Energieausweises: Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs an Heizöl, Gas oder Strom ermittelt. Der Energieverbrauch erlaubt eine Aussage über die energetische Qualität des Gebäudes und über das Nutzerverhalten. Handelt es sich um ein Gebäude mit vielen Wohnungen, ist der Verbrauchswert ein aussagekräftiger Mittelwert aus Vielheizern und Wenigheizern. Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, ist die Aussage über den energetischen Zustand des Gebäudes eher gering. Hier empfiehlt sich ein Bedarfsausweis. In diesem Fall wird der energetische Zustand des Gebäudes anhand der vorhandenen Gebäudetechnik und der Qualität der Gebäudehülle ermittelt.
