Richtig fertigstellen und pflegen
Nachweise, Wartung, Nutzerverhalten
Nachweise nach der Fertigstellung - welche sind erforderlich?
Wurden energetische Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle oder der Austausch der Heizung umgesetzt, müssen die ausführenden Firmen Ihnen die Einhaltung der Anforderungen der EnEV in einer Unternehmererklärung bestätigen. Diese müssen Sie bei Ein- und Zweifamilienhäusern mindestens fünf Jahre aufbewahren und auf Verlangen der Unteren Baurechtsbehörde vorlegen können. Bei Mehrfamilienhäusern müssen Sie jedoch diese unverzüglich einreichen.
Wurden mehrere energetische Maßnahmen umgesetzt und die Einhaltung der EnEV über einen rechnerischen Gesamtnachweis erbracht, ist nach der Durchführung der Maßnahmen ein Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen. Auch diesen müssen Sie auf Verlangen der Unteren Baurechtsbehörde vorlegen beziehungsweise bei
Mehrfamilienhäusern unverzüglich einreichen.
Haben Sie Fördermittel beantragt, müssen Sie bei der Bewilligungsstelle entsprechende Verwendungsnachweise einreichen. Bei der KfW ist dieser
Nachweis derzeit nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens 36 Monate nach der Zusage der Förderung, einzureichen. Dem Nachweisformular sind die Rechnungen der Fachunternehmen beizufügen. Im Fall der
Heizungserneuerung oder bei Dämmmaßnahmen, die die Heizlast um mehr als 25% reduzieren, ist zusätzlich die Bestätigung der Durchführung des hydraulischen Abgleichs einzureichen.
Einige Fördermittel können erst nach Fertigstellung der Maßnahmen beantragt werden, wie die Bezuschussung von erneuerbaren Energien durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
